31.08.2023 · Nachricht · Kaskoversicherung
Werkstattrisiko auch bei Kasko
| Das AG München wendet die Grundsätze des Werkstattrisikos auch bei Kaskofällen an. Dabei bezieht es sich auf die schulbuchartige Entscheidung BGH 11.11.15, IV ZR 426/14, die man wie folgt zusammenfassen kann: Soweit es keine konkrete Regelung zu den streitbefangenen Positionen im jeweiligen Kaskovertrag gibt, ist die Auslegungshilfe für die Generalklausel zu den „erforderlichen Kosten der Reparatur“ das Haftpflichtschadenrecht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig