· Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei Drogenfahrt droht Regress des VR
| Verursacht der VN unter Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall, kann der VR einen Regressanspruch gegen den eigenen VN haben. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der VN hatte unter Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall verursacht. Sein Haftfplicht-VR regulierte den Schaden. VR und VN stritten nun um die Frage, ob der VR Regress nehmen kann.
Das Amtsgericht Hannover bejahte diese Frage (16.7.20, 565 C 2401/20, Abruf-Nr. 218588). Es berief sich dabei auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Danach sei der VR im Innenverhältnis in Höhe von 5000 EUR leistungsfrei. Der VN ist nämlich als Fahrer infolge Genusses berauschender Mittel nicht in der Lage gewesen, das Fahrzeug sicher zu führen. Es ist unstrittig, dass der VN die für eine relative Fahruntüchtigkeit notwendige Menge berauschender Mittel zu sich genommen hat.
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