· Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung
Bei verspäteter Anzeige eines Verkehrsunfalls droht Regress des Kfz-Versicherers
| Zeigt der VN einen Verkehrsunfall bei seinem Kfz-Haftpflichtversicherer nicht oder zu spät an, kann dieser einen Regressanspruch haben. Das zeigt eine Entscheidung des AG Köln. |
1. VR nimmt den VN auf Regress in Anspruch
Der Sohn des VN war mit dem beim VR haftpflichtversicherten Pkw in einen Verkehrsunfall verwickelt. Der Unfallgegner verlangte vom VR, den ihm entstandenen Schaden zu erstatten. Der VR forderte daraufhin den VN mehrfach auf, den Schaden anzuzeigen und Angaben zu machen.
Der VR behauptet, er habe vom VN keine Schadenmeldung erhalten. Er ist der Ansicht, dass der VN seine ihm gegenüber bestehende Obliegenheit den Schaden zu melden, verletzt habe. Er nimmt daher den VN auf Rückzahlung der von ihm vorgenommenen Schadensregulierung in Anspruch.
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