· Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung
Diese Grundsätze gelten beim Vorwurf einer Unfallmanipulation
| Bei bestimmten Fallgestaltungen weigern sich Haftpflicht-VR oft, den Schaden zu regulieren. Sie berufen sich auf eine Leistungsfreiheit wegen einer Unfallmanipulation. Der Beitrag zeigt, was in derartigen Fällen zu beachten ist. |
Es gilt der Grundsatz, dass ein von den Beteiligten unter Einschluss des Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflicht-VR auslöst (BGH BGHZ 71, 339).
Checkliste / Grundsätze zur Unfallmanipulation |
Hinsichtlich einer Unfallmanipulation gelten die folgenden Grundsätze:
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Checkliste / Indizien für eine Unfallmanipulation |
Typische für die Annahme eines gestellten Unfalls sprechende Indizien sind:
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Checkliste / Indizien gegen eine Unfallmanipulation |
Typische gegen die Annahme eines gestellten Unfalls sprechende Indizien sind:
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Quelle: Ausgabe 02 / 2022 | Seite 28 | ID 47437486