· Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung
Haftungsverteilung beim Versuch, ein rollendes Auto aufzuhalten
| Wer sich in Sandalen einem bergab rollenden PKW entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, muss sich ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassen. Das OLG Köln hat in einem Einzelfall die Haftung des Haftpflicht-VR aber nicht vollständig aufgehoben. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Die Lebensgefährtin des Klägers war vor dem gemeinsamen Haus aus ihrem Pkw BMW Mini ausgestiegen. Während eines Gesprächs mit dem Kläger setzte sich der Pkw in Bewegung und begann, rückwärts die abschüssige Einfahrt hinunterzurollen. Der Kläger lief hinter das Fahrzeug und versuchte, es aufzuhalten, indem er mit seinen Händen gegen das Heck des Fahrzeugs drückte. Dabei wurde er von dem Fahrzeuggewicht jedoch niedergedrückt. Er stürzte, wurde von dem Pkw überrollt und über eine Strecke von etwa 20 m mitgeschleift. Er erlitt schwere Verletzungen und musste reanimiert werden.
Er verlangt nun Schmerzensgeld und Schadenersatz sowie die Feststellung, dass eine Haftung für sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden bestehe. Das LG Köln hat durch Grundurteil eine Haftung des Kfz-Haftpflicht-VR in Höhe von 30 Prozent festgestellt und die Klage im Übrigen abgewiesen. Beide Parteien haben Berufung eingelegt.
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