· Fachbeitrag · Kfz-Haftpflichtversicherung
Schäden beim Entladen eines Tanklastzugs muss Kfz-VR begleichen
| Ein Schaden ist bereits dann „bei dem Betrieb“ eines Kraftfahrzeugs entstanden, wenn sich in ihm die von dem Kraftfahrzeug ausgehenden Gefahren ausgewirkt haben. Das Schadensgeschehen muss also bei einer wertenden Betrachtung durch das Kraftfahrzeug (mit)geprägt worden sein. |
Mit dieser bekannten Formel grenzt der BGH auch Schäden ab, die bei einer Arbeitsmaschine entstehen (8.12.15, VI ZR 139/15, Abruf-Nr. 183943). In dem Fall war Heizöl aus einem Tanklastwagen entladen worden. Weil der Verbindungsschlauch vom Lkw zum Haus undicht war, kam es zu einem Ölschaden.
Der BGH stellte klar, dass es bei Kfz mit Arbeitsfunktionen erforderlich ist, dass der Schaden mit der Bestimmung der Maschine zur Fortbewegung und zum Transport zusammenhängt. Das sei vorliegend der Fall gewesen. Es gehöre zum Gebrauch des Kfz, wenn Öl aus einem Tanklastwagen mittels einer auf ihm befindlichen Vorrichtung entladen werde.
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