21.03.2025 · Nachricht · Kfz-Haftpflichtversicherung
VR muss eine angebliche Unfallmanipulation beweisen
| Bei einem (echten) Verkehrsunfall muss die Haftpflichtversicherung für die Schäden aufkommen. Aber was ist, wenn die Versicherung von einer Unfallmanipulation ausgeht? Dann muss sie beweisen, dass der Geschädigte mit dem „Unfall“ einverstanden war. Das LG Lübeck hat eine solche Manipulation kürzlich verneint und den VR zur Zahlung verurteilt. |
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