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  • · Nachricht · Kfz-Haftpflichtversicherung

    Wer seinen E-Scooter im Straßenverkehr nutzen will, braucht eine Versicherung

    | Millionen Deutsche liebäugeln laut Medienberichten mit dem Kauf eines E-Scooters. Zum 15.6.19 tritt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft und ihrer Nutzung steht dann nichts mehr im Weg. Ob zur Arbeit, zur Schule oder zur Universität gefahren wird oder ob kleinere Ausflüge unternommen werden, zunächst einmal müssen die elektrischen Tretroller versichert werden. |

     

    Ohne die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, dürfen E-Scooter nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Dazu müssen die E-Scooter die Voraussetzungen aus der Verordnung, zum Beispiel zwei voneinander unabhängige Bremsen, erfüllen. Ob ein E-Scooter eine Straßenzulassung besitzt, können Käufer am Typenschild erkennen. Auf diesem Schild sind die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ und die Fahrzeugidentifikationsnummer ausgewiesen. Mit dieser Nummer kann der E-Scooter versichert werden.

     

    Kunden erhalten dann die Versicherungsplakette, welche direkt auf ihr Fahrzeug geklebt wird. Dies gilt als Nachweis, dass der Scooter versichert ist. Übrigens: Fehlt das Typenschild, sollten Verbraucher, die den E-Scooter im öffentlichen Verkehr nutzen möchten, von einem Kauf absehen. Wer seinen E-Roller nicht versichert, handelt unklug: Fahren ohne Plakette ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, für die ein empfindliches Bußgeld fällig werden kann.

     

    Quelle | HUK-COBURG

    Quelle: ID 45966130