· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
VR darf beim Glasschaden Kasko ohne Werkstattbindung keine Preisvorgaben machen
| Willkürliche Preisobergrenzen-Behauptungen von Kaskoversicherungen sind rund um die Glasschäden an der Tagesordnung. Oft versenden VR als Reaktion auf die Schadenmeldung Schreiben an den VN, mit dem sie ankündigen, was sie höchstens erstatten werden. VK hat für solche Fälle eine Musterformulierung vorbereitet. |
Hintergrund | Vereinbarte Preisobergrenzen gibt es im Kaskovertrag ohne Werkstattbindung nicht. Jedenfalls haben wir noch keinen solchen Vertrag mit einer Preisobergrenze gesehen. Folglich darf der VN die Werkstatt selbst aussuchen.
Beruft sich der VR gleichwohl auf eine Preisobergrenze, können Sie dieses Ansinnen mit der folgenden Musterformulierung zurückweisen.
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