· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Folgeschaden einer Bankautomaten-Sprengung an Pkw: Wie ist Explosionsschaden zu regulieren?
| Immer wieder mal gibt es Schadensursachen, die nicht auf einem Verkehrsunfall beruhen, aber dennoch zum Versicherungsfall werden. In diesem Zusammenhang erreicht VK folgende Leserfrage. |
Frage: In einem Nachbarort wurde in einer Bankfiliale nachts ein Geldautomat gesprengt. Vor der Bank parkte ein Mercedes C 63 AMG, der durch die Detonation beschädigt wurde. Schaden ca. 35.000 EUR. Das Fahrzeug wurde per Abschleppwagen eingeschleppt und auf dem Betriebsgelände einer Autowerkstatt aufbewahrt. Das ganze Prozedere hat 50 Standtage gedauert, bis das Fahrzeug abgeholt wurde. Der eigentliche Schaden und das Abschleppen wurde von der Vollkasko des Fahrzeugs übernommen. Der VR will aber keine Standgebühren bezahlen.
Meiner Meinung nach muss doch dann die Bank als Verursacher dafür aufkommen, weil bisher kein Täter ermittelt werden konnte. Wenn ich das mal weiter denke und dieser teure Wagen keine Vollkasko hätte, wer zahlt dann den Schaden?
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