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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    In Leasingfällen kann der VR versehentlich an den VN gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern

    | Kommt es bei einem Leasingfahrzeug zum Versicherungsfall, stellt sich regelmäßig die Frage, welche Ansprüche Leasinggeber und Leasingnehmer haben bzw. geltend machen können. Das OLG Dresden musste in einem Fall entscheiden, in dem der Kasko-VR versehentlich falsch gezahlt hatte. |

     

    Sachverhalt

    Der VN hatte ein Fahrzeug bei der vorsteuerabzugsberechtigten H-Leasing GmbH geleast. Vertragsgemäß hatte er einen Vollkaskoversicherungsvertrag für das Fahrzeug abgeschlossen. Nach dem Leasingvertrag war er nicht berechtigt, über die Forderungen aus dem Kaskoversicherungsvertrag zu verfügen und die Entschädigung anzunehmen. Dieses Recht stand allein der H-Leasing GmbH als Fahrzeugeigentümerin zu.

     

    Das Fahrzeug erlitt einen Totalschaden. Unstreitig war der Kasko-VR eintrittspflichtig. Obwohl er dazu nicht befugt war, trat der VN Ansprüche an die Werkstatt ab. Diese regulierte den Schaden gegenüber dem Kasko-VR. Der VR zahlte den geltend gemachten Schaden einschließlich Mehrwertsteuer. Als der VR den tatsächlichen Sachverhalt erfuhr, forderte er die Mehrwertsteuer von der Werkstatt zurück.