· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Kaskogutachten kommt zu Reparaturschaden, der sich bei Reparatur als Totalschaden entpuppt
| Bei Kaskoschäden entsendet der VR den Gutachter. Der VN hat keine freie Gutachterwahl. Aber was gilt, wenn sich während der Reparatur ein Reparaturschaden als Totalschaden entpuppt? |
Frage: Der Gutachter des VR ermittelt einen Wiederbeschaffungswert (WBW) von 13.200 EUR und Reparaturkosten in der Größenordnung von 12.000 EUR. Der VN bekommt eine Kopie des Gutachtens. Er möchte das Fahrzeug behalten und erteilt den bei diesen Zahlen ohne Weiteres möglichen Reparaturauftrag. Bei der Reparatur wird ein weiterer bis dahin nicht erkannter Schaden sichtbar. Der Versicherungsgutachter ordnet diesen dem Schadenereignis zu. Das Fahrzeug wird zu Ende repariert. Mit dem für die Erweiterung kalkulierten Aufwand liegen die Reparaturkosten nun bei etwa 13.800 EUR, also oberhalb vom WBW.
Der VR stellt sich auf den Standpunkt, bei Kaskoschäden falle ihm kein Prognoserisiko zur Last. Über den ursprünglichen Betrag von 12.000 EUR hinaus müsse er nun nichts erstatten. Die 130-Prozent-Rechtsprechung gelte ja auch nicht bei Kaskoschäden. Kann der VR sich tatsächlich so aus der Affäre ziehen?
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