· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Kaskoversicherung und Abtretung: Ein Massenproblem und seine Lösungsmöglichkeiten
| Bei der Beratung von Werkstätten stellt sich immer wieder die Frage, wie diese den Anspruchskürzungen bei Kaskoschäden etwas entgegensetzen können. Denn das ist das größte und immer noch verbleibende Problem, wenn man es erst einmal geschafft hat, den Kunden bei Haftpflichtschäden erfolgreich eine anwaltliche Betreuung zu empfehlen. Und nach Möglichkeit soll die Lösung so gestaltet sein, dass der Kunde in keiner Weise belastet wird. |
1. Es gibt nur einen sicheren Weg
Der einzig sichere Weg ist aber nicht ohne Belastung des Kunden möglich. Denn der lautet: Der Kunde in seiner Rolle als VN setzt sich selbst gegen seinen Kasko-VR durch. Nur so kann der nachfolgend beschriebenen Problematik, dass Abtretungen der Ansprüche bei Kaskoschäden sehr dünnes Eis sind, begegnet werden.
Allerdings muss der VR entstehende Anwaltskosten erst dann erstatten, wenn er in Verzug ist. Im Ergebnis heißt das: Erst, wenn er sich nach der wesentlichen Zahlung bezüglich der von ihm gekürzten Positionen querstellt, kommt eine Anwaltskostenerstattung in Betracht. Für die Anwälte ist das nicht kostendeckend.
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