· Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung
Oldtimer: Eigentümer muss bei Wertsteigerung des Fahrzeugs den versicherten Wert anpassen
| Steigt der Wert eines Oldtimers nach Abschluss der Versicherung an, so ist der Betrag der Wertsteigerung womöglich vom Versicherungsschutz ganz oder teilweise nicht erfasst. Der Eigentümer des Fahrzeugs muss selbst darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem etwa gestiegenen Marktwert anzupassen. |
1. Gericht spricht nicht den vollen Zeitwert zu
Hierauf wies das LG Frankenthal (Pfalz) hin (17.1.24, 3 O 230/23, Abruf-Nr. 241613). Es hat daher im Streit wegen eines ausgebrannten Oldtimers die auf vollständigen Ersatz gerichtete Klage gegen die Kfz-Versicherung wegen Unterdeckung abgewiesen.
2. Versichert war nur zum Marktwert bei Vertragsschluss
Im konkreten Fall hatte ein Oldtimerfan sein historisches Fahrzeug gegen Beschädigung oder Zerstörung zum jeweils aktuellen Marktwert versichert. Später wurde das Fahrzeug bei einem Brand in einer Tiefgarage erheblich beschädigt. Die Kfz-Versicherung kam nach eingeholtem Gutachten zu einem Wert des Fahrzeugs am Schadenstag in Höhe von knapp 41.000 EUR. Sie zahlte dem Eigentümer den entsprechenden Geldbetrag aus.
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