Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Kfz-Kaskoversicherung

    Wenn es dann doch Kaskofall wird ‒ muss der VR die Kosten für ein Haftpflichtgutachten erstatten?

    | Die Haftungseinschätzung der Unfallbetroffenen ist nicht immer ganz treffsicher. Der Geschädigte hält sich für unschuldig am Unfallgeschehen und beauftragt einen Sachverständigen damit, ein Schadengutachten zu erstellen. Dann dreht sich der Wind, und das Gutachten wird dem Kaskoversicherer vorgelegt. Hierzu hat uns folgende Frage eines Sachverständigen zur Erstattung der Kosten erreicht. |

     

    Frage: Der Kaskoversicherer verwendet mein Haftpflichtschadengutachten für die Abrechnung, wie sich aus dem Prüfbericht ergibt. Er versagt jedoch die Kostenübernahme für mein Gutachten, da er es nicht beauftragt hat. Muss der Kaskoversicherer mein ursprünglich in gutem Glauben als Haftpflichtschaden erstelltes Gutachten, welches er für die Abrechnung nachweislich verwendet hat, bezahlen? Gibt es einen Weg, den Kaskoversicherer zur Erstattung der Kosten zu zwingen?

     

    Antwort: Da hat Ihr Kunde keine Chance, wenn in seinem Kaskovertrag ‒ wie zu erwarten ‒ die Sachverständigenkosten-Klausel aus den GDV-Musterbedingungen wortgleich übernommen ist.