03.07.2013 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
Halterhaftung für parkenden Pkw in Tiefgarage
| Auch der Halter eines parkenden Fahrzeugs kann unter dem Gesichtspunkt „beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ gem. § 7 Abs. 1 StVG haften. |
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