31.08.2020 · Nachricht · Kfz-Versicherung
Keine Subsidiaritätsklausel nach deutschem Recht
| Bei Unfällen eines Fahrzeuggespanns haben die beiden VR im Innenverhältnis je zur Hälfte den Schaden zu tragen, wenn Zugmaschine und Auflieger bei zwei unterschiedlichen deutschen VR haftpflichtversichert sind. |
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