11.09.2018 · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
VR kann sich nicht vor Innenausgleich drücken
| Der Innenausgleich zwischen dem Haftpflicht-VR des Zugfahrzeugs und dem Haftpflicht-VR des mit diesem verbundenen Anhängers nach Regulierung eines durch das Gespann verursachten Schadens durch einen der beiden VR kann nicht durch eine Subsidiaritätsvereinbarung des anderen Haftpflicht-VR mit seinem VN ausgeschlossen werden. |
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