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    GStB Gestaltende Steuerberatung

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    · Fachbeitrag · Kfz-Versicherung

    Uber-App & Wundercar: „Privatfahrer“ müssen mit fristloser Kündigung durch ihren VR rechnen

    | Sogenannte „Privatfahrer“, die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrem Kfz-Haftpflicht-VR fristlos gekündigt werden. Die Vorgehensweise des VR stellt zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber oder Wundercar infrage. Sie vermitteln private Autobesitzer als „Taxi-Ersatz“. Wer sich jedoch als privates „Taxi“ betätigt, dem droht der Verlust des Versicherungsschutzes, so das Beispiel aus der Hansestadt Hamburg. |

     

    Der betroffene Autobesitzer hatte die Nutzung seines Wagens als „überwiegend privat“ dargestellt. Zugleich ließ er sich seitens des App-Anbieters Wundercar Fahrgäste vermitteln. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wollte nun vom VR wissen, wie in einem solchen Fall die Haftpflichtpolice zu bewerten sei. Die Behörde verwies dabei auf einen aktuellen Vorgang. Es sei für eine 1,7 Kilometer-Distanz ein „Trinkgeld“ von 6 EUR entrichtet worden und es gebe Hinweise auf 74 weitere ähnliche Fahrten, stets durch Wundercar vermittelt.

     

    Die Antwort des VR folgte prompt in Form einer fristlosen Kündigung an den Kunden. Der VR begründet seinen Schritt mit der gewerblichen Nutzung des Fahrzeugs: „Da sich aus der geänderten Nutzungsart eine Gefahrenerhöhung ergibt, haben wir von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 24 VVG Gebrauch gemacht und den Vertrag [...] gekündigt“.

     

    PRAXISHINWEIS | Es zeigt sich also, dass die Tätigkeit als „Privatfahrer“ für den VN mit erheblichen Gefahren und einer unüberschaubaren Haftung verbunden ist. Der Anwalt muss in der Beratungssituation hiervor warnen und ggf. für eine Anpassung des Versicherungsschutzes sorgen.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2014 | Seite 145 | ID 42870240

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