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Uber-App & Wundercar: „Privatfahrer“ müssen mit fristloser Kündigung durch ihren VR rechnen
| Sogenannte „Privatfahrer“, die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrem Kfz-Haftpflicht-VR fristlos gekündigt werden. Über einen entsprechenden aktuellen Vorgang berichtet das Branchenmagazin Taxi Times. Die Vorgehensweise des VR stellt zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber oder Wundercar in Frage. Sie vermitteln private Autobesitzer als „Taxi-Ersatz“. Wer sich jedoch als privates „Taxi“ betätigt, dem droht der Verlust des Versicherungsschutzes, so das Beispiel aus der Hansestadt Hamburg. |
Der betroffene Autobesitzer hatte die Nutzung seines Wagens als „überwiegend privat“ dargestellt. Zugleich ließ er sich seitens des App-Anbieters Wundercar Fahrgäste vermitteln. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wollte nun vom VR wissen, wie in solchem Fall die Haftpflichtpolice zu bewerten sei. Die Behörde verwies dabei auf einen aktuellen Vorgang. Es sei für eine 1,7 Kilometer-Distanz ein „Trinkgeld“ von 6 Euro entrichtet worden und es gebe Hinweise auf 74 weitere ähnliche Fahrten, stets durch Wundercar vermittelt.
Die Antwort des VR folgte prompt in Form einer fristlosen Kündigung an den Kunden. Der VR begründet seinen Schritt mit der gewerblichen Nutzung des Fahrzeugs: „Da sich aus der geänderten Nutzungsart eine Gefahrenerhöhung ergibt, haben wir von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 24 VVG Gebrauch gemacht und den Vertrag [...] gekündigt“.
„Mit diesem ersten bekannten Fall einer Kündigung ist die seit Monaten in den USA laufende Diskussion über den Versicherungsschutz bei privat versicherten, aber für Taxi-ähnliche Sharing-Fahrten eingesetzte Fahrzeuge nun in Europa angekommen“, berichtet Wim Faber, International Editor bei Taxi Times, über seine Beobachtung aus den US-Staaten, wo bereits um eine rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Kfz-Haftung bei einem ‚Sharing‘-Unfall gerungen wird. „In allen Metropolen, in denen Uber, Wundercar oder ähnliche Anbieter Fahrten an Privatfahrer vermitteln, werden die Versicherungsgesellschaften klare Positionen einnehmen müssen. Am besten, bevor es zu einem ersten Unfall kommt“, mahnt Taxi Times Chefredakteur Jürgen Hartmann.