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Eine repräsentative Umfrage zeigt, wie oft und worüber deutsche Verkehrsteilnehmer streiten
| Crash! Boom! Bang! Für jeden vierten Deutschen ist das kein ungewöhnliches Szenario: Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag von ROLAND Rechtsschutz waren 26 Prozent der Befragten in den letzten fünf Jahren mindestens einmal in einen Verkehrsunfall verwickelt - ob als Fußgänger, Radfahrer oder Autofahrer. |
Männer trifft es dabei etwas häufiger als Frauen. Von den rund 2.000 Befragten gaben 28 Prozent der Männer an, in der jüngeren Vergangenheit einen Unfall gehabt zu haben. Bei den Frauen waren es 24 Prozent. Außerdem sind jüngere Menschen häufiger betroffen als ältere: Bei den unter 35-Jährigen gab rund ein Drittel an, in den letzten fünf Jahren mindestens einen Unfall im Straßenverkehr gehabt zu haben, bei den über 35-Jährigen war es nur knapp jeder Vierte (24 Prozent).
Frauen verhalten sich vorsichtiger
Stress im Straßenverkehr resultiert jedoch nicht unbedingt nur aus Unfällen. Vielmehr sind es kleine Verkehrssünden, die deutschen Verkehrsteilnehmern Ärger einbringen: Jeder zweite Deutsche (49 Prozent) musste in den vergangenen fünf Jahren wegen eines Verkehrsdelikts ein Bußgeld zahlen. Die mit Abstand häufigsten Gründe: eine Geschwindigkeitsüberschreitung (33 Prozent) und Falschparken (21 Prozent). Männer nehmen es mit den Verkehrsvorschriften weniger genau - und werden dementsprechend häufiger zur Kasse gebeten: Sowohl bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen (41 Prozent vs. 26 Prozent) als auch beim Falschparken (24 Prozent vs. 18 Prozent) führen die Männer das Ranking an.
Hektische Hessen, bremsende Berliner
Was die Verkehrssünden betrifft, zeigen sich außerdem regionale Unterschiede. Autofahrer aus Hessen haben es der Umfrage zufolge besonders eilig: 41 Prozent ließen sich bei ihrer Spritztour unfreiwillig ablichten und bekamen anschließend unerwünschte Post nach Hause. Auch in Niedersachsen (39 Prozent) und Baden-Württemberg (36 Prozent) blitzte es besonders häufig. Völlig abgeschlagen auf dem letzten Platz der Temposünder: Berlin! Unter den Hauptstädtern finden sich im Bundesländervergleich die wenigsten Geschwindigkeitsrowdys (17 Prozent) - dafür leben hier die meisten Falschparker (27 Prozent).
Schuldfrage, Schadenshöhe, Schmerzensgeld
Dass ein Verkehrsunfall nicht nur ärgerlich und unter Umständen teuer ist, sondern auch vor Gericht enden kann, mussten 15 Prozent der Befragten bereits am eigenen Leib erfahren. Von den Befragten mittleren Alters (45 bis 54 Jahre) hat bereits jeder Fünfte (20 Prozent) schon einmal einen Verkehrsunfall mit anschließendem Rechtsstreit erlebt. Bei mehr als der Hälfte aller Streitigkeiten (52 Prozent) ging es um die Schuldfrage. Außerdem häufige Ärgernisse: die Höhe des Schadens (27 Prozent) und Streit ums Schmerzensgeld (20 Prozent).
Bei der Frage, ob der Rechtsstreit für die Betroffenen einen positiven oder negativen Ausgang hatte, zeigen sich gehaltsabhängige Unterschiede: Personen mit einem Nettoeinkommen von bis zu 2.000 EUR gewinnen deutlich seltener (60 Prozent) einen Rechtsstreit als finanziell besser Gestellte. Bei den Besserverdienern lag die „Gewinnquote“ bei 73 Prozent.
Rechtsansprüche ohne Risiko durchsetzen
Dass viele Betroffene gerade aufgrund finanzieller Sorgen erst gar nicht versuchen, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen, weiß ROLAND-Partneranwalt Andreas Conzelmann von der Kanzlei Buschlinger, Claus & Partner in Wiesbaden: „Es kommt häufig vor, dass Unfallopfer - trotz sehr guter Erfolgschancen - von einer rechtlichen Auseinandersetzung absehen, weil sie sich vor den Anwalts- und Gerichtskosten fürchten.“ Der Anwalt weist darauf hin, dass eine Rechtsschutz-Versicherung Betroffenen in jedem Fall dabei helfen könne, ihre Rechtsansprüche durchzusetzen. „Nicht mal jeder fünfte Deutsche verfügt aktuell über einen Verkehrs-Rechtsschutz und verzichtet damit auf die Möglichkeit, risikofrei gegen unberechtigte Bußgeldbescheide vorzugehen, nach einem Verkehrsunfall Schadenersatzansprüche geltend zu machen oder sich nach einer fehlerhaften Fahrzeugreparatur mit der Werkstatt auseinanderzusetzen“, so der Jurist.