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  • · Fachbeitrag · Kostenvoranschlag/Kasko

    Können Kosten für einen Kostenvoranschlag bei Kasko berechnet werden?

    | Ein Fall aus dem Alltag: Ein VN hat einen Kaskoschaden. Er telefoniert mit dem VR. Der sagt, beschaffen Sie einen Kostenvoranschlag. So steht der VN nun in der Werkstatt und möchte einen Kostenvoranschlag. Ein Leser aus einer Kfz-Werkstatt möchte wissen: Kann die Werkstatt den Aufwand berechnen? |

     

    Frage: Kann die Werkstatt den Aufwand für einen Kasko-Kostenvoranschlag berechnen? Falls ja: Muss der Kaskoversicherer dem VN die Kosten erstatten? Und wenn auch das mit ja beantwortet wird: Kann die Werkstatt den Betrag behalten, wenn sie anschließend mit der Reparatur beauftragt wird, oder muss sie den Betrag dann mit den Reparaturkosten verrechnen?

     

    Antwort: In diesem Fragenkomplex müssen die verschiedenen Rechtsebenen sauber auseinandergehalten werden.