· Nachricht · Versicherungsrecht
Stichtag 1. März: Roller und Co. brauchen neues Versicherungskennzeichen
| Blau ist die Farbe des Jahres: Ab dem 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem schwarzen ein blaues Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst später aus der Garage holt, wenn es wieder warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen aber auch später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich, dann nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer beispielsweise erst ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Wo es die Kennzeichen gibt? Direkt bei der Versicherung. |
Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur überdurchschnittlich oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch überdurchschnittlich oft gestohlen. Beides zeigt: Ein umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt insbesondere bei Personenschäden. Wird z.B. ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld des Rollerfahrers schwer verletzt und behält bleibende Schäden zurück, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und Roller oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Weniger bekannt ist laut der HUK-COBURG, dass es Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt.
Quelle | HUK-COBURG/Hagen Lehmann