· Fachbeitrag · Zulassung/Versicherung
Dürfen Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen in Ruhezeit mit rotem 06-Kennzeichen bewegt werden?
| Die Nutzung von roten 06-Kennzeichen erfordert besondere Umsicht. Das ist nach zahlreichen Änderungen und Einschränkungen in den letzten Jahren bekannt. Hierzu fragt ein Leser. |
Frage: Wie verhält es sich bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen während der Ruhezeit, in der sie ja nur ruheversichert sind? Dürfen sie währenddessen mit roten 06-Kennzeichen bewegt werden?
Antwort: Ja, ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen darf in seiner Ruhe- bzw. Ausschlusszeit mit dem roten 06-Kennzeichen bewegt werden. Ein Urteil dazu können wir Ihnen zwar nicht präsentieren. Doch die Logik hinter den Regeln zum 06-Kennzeichen ist eindeutig. Ziel der roten 06-Kennzeichen ist es, Doppelzulassungen und Probleme mit der Zuordnung zu vermeiden, welcher Versicherer im Falle eines Unfalls zuständig ist.
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