30.07.2020 · Nachricht ·
Rückabwicklung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
| Hat der VN dem Vertrag gemäß § 5a VVG a. F. widersprochen, stellt sich die Frage, wie die erbrachten Leistungen bereicherungsrechtlich rückabgewickelt werden können. Hierüber hatte aktuell der BGH zu entscheiden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig