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  • 30.07.2020 · Nachricht ·

    Rückabwicklung nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.

    | Hat der VN dem Vertrag gemäß § 5a VVG a. F. widersprochen, stellt sich die Frage, wie die erbrachten Leistungen bereicherungsrechtlich rückabgewickelt werden können. Hierüber hatte aktuell der BGH zu entscheiden. |