· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
AGB-mäßige Nichtberücksichtigung bestimmter Erkrankungen
| Die in den AGB eines VR enthaltene Nichtberücksichtigung einer bestimmten Erkrankung bei der Bemessung des Grads der Berufsunfähigkeit ist zulässig. |
So entschied der BGH (6.7.11, IV ZR 217/09, Abruf-Nr. 120173) zu folgender Klausel: „Es gilt als vereinbart, dass die unten bezeichnete Gesundheitsbeeinträchtigung und alle Leiden einschließlich eventueller Operationsfolgen, die medizinisch nachweisbar damit ursächlich zusammenhängen, eine Leistung nicht bedingt und bei der Festsetzung des Grads der Berufsunfähigkeit aus anderen gesundheitlichen Gründen unberücksichtigt bleibt. Art der Gesundheitsbeeinträchtigung: Erkrankung des linken Auges“.
Begründung: Ein durchschnittlicher VN muss die Klausel so verstehen, dass die Erkrankung des Auges bei der Bestimmung des Grads der Berufsunfähigkeit vollständig außer Betracht gelassen wird. Im Ergebnis wird so unterstellt, dass das betreffende Auge gesund ist.