03.06.2020 · Nachricht · Direktversicherung
Beitragspflicht: Durch den Erben weitergeführte Direktversicherung
| Bei einer durch den Erben weitergeführten Direktversicherung führt allein ein gesetzliches Einrücken in die Stellung als VN durch Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 Abs. 1 BGB) ohne Anpassung der vertraglichen Regelungen nicht dazu, dass der institutionelle Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge verlassen wird. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,10 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig