· Fachbeitrag · Erwerbsminderung
Viel Neues bei der Erwerbsminderungsrente
| Häufig fragt ein krankgeschriebener Mandant: Bin ich gezwungen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen? Nein, das ist er nicht. Ferner stehen wichtige Änderungen zur Erwerbsminderungsrente an, die Bevollmächtigte wissen sollten. |
Der Bevollmächtigte sollte seinem krankgeschriebenen Mandanten grundsätzlich empfehlen, seinen Krankengeldanspruch, der 72 Wochen lang dauert, auszuschöpfen. Und zwar deshalb, da nicht auszuschließen ist, dass der Mandant doch noch gesund wird und wieder arbeiten kann.
1. Pflicht zum Reha-Antrag
Krankenkassen dürfen gesetzlich Versicherte nicht zwingen, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Sie dürfen aber während des Krankengeldbezugs verlangen, dass der Mandant innerhalb einer zehnwöchigen Frist einen Reha-Antrag stellt (§ 51 Abs. 1 SGB V). Dies setzt aber zwingend voraus, dass ein Gutachten vorliegt, das bestätigt, dass die Erwerbsfähigkeit des Mandanten erheblich gefährdet oder gemindert ist.
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