· Fachbeitrag · Rente
Stichtag 1.1.18: Mehr Geld bei der Erwerbsminderungsrente
| Das geschieht nicht selten: Als Anwalt betreuen Sie Mandanten, die auch chronisch krank sind oder perspektivisch nicht mehr arbeiten können. Mitunter wird dann eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Weisen Sie Ihre Mandanten auf die Änderungen hin und empfehlen Sie außerdem eine frühzeitige Kontenklärung. |
Über 170.000 Personen jährlich widerfährt es: Sie müssen ihren Job aus gesundheitlichen Gründen noch vor der Rente aufgeben. Wird dann eine Erwerbsminderungsrente beantragt, gilt: Sie wird so berechnet, als hätte der Antragsteller bis zu seinem 62. Lebensjahr gearbeitet. Ab dem kommenden Jahr wird diese Zurechnungszeit bis 2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
Beispiel | Ihr 54-jähriger Mandant ist seit Mai 2017 krankgeschrieben. Hätte er die Rente noch in 2017 beantragt, würde bis zu seinem 62. Lebensjahr hochgerechnet. Stellt er den Antrag aber erst in 2018, wird hochgerechnet auf 62 Jahre und 3 Monate.
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