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  • 03.08.2023 · Nachricht · Existenzschutzversicherung

    Haftung des Versicherungsvertreters bei Beratungsfehler

    | Erklärt der Versicherungsvertreter bei Vertragsabschluss, der VN werde bei einem Burnout eine Rente erhalten, obwohl dies nicht den vereinbarten Bedingungen der Existenzschutzversicherung entspricht, liegt ein Beratungsfehler vor. Wird der VN später aufgrund einer schweren Depression berufsunfähig, kommt ein Schadenersatzanspruch gemäß § 6 Abs. 5 VVG in Betracht, wenn der VN bei zutreffender Beratung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hätte. |