· Fachbeitrag · Gesetzliche Krankenversicherung
Höhe der Kostenerstattung für Krankenhausleistungen im Ausland
| Lassen sich gesetzlich Krankenversicherte in einem Krankenhaus im EU-Ausland behandeln, können sie die Kosten möglicherweise nicht in voller Höhe erstattet bekommen. Der Erstattungsbetrag ist auf die Höhe begrenzt, die die Krankenkasse für eine Sachleistung im Inland zahlen müsste. |
Hierauf wies das SG Stuttgart hin (20.4.15, S 19 KR 1981/14, Abruf-Nr. 145896). Die Begrenzung folgt aus § 13 Abs. 4 S. 3 SGB V. Ist eine dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung einer Krankheit nur in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum möglich, kann die Krankenkasse die Kosten der erforderlichen Behandlung aber auch ganz übernehmen.
PRAXISHINWEIS | Ein darüber hinausgehender Betrag kann aber nur verlangt werden, wenn dies von der Krankenkasse schriftlich zugesichert wurde. Auf eine bloße telefonische Auskunft darf sich die versicherte Person regelmäßig nicht verlassen. |