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  • · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Beitragsfuß zur gesetzlichen Unfallversicherung VBG sinkt zum vierten Mal in Folge

    | Für über eine Million VBG-Mitgliedsunternehmen sinkt der Beitragsfuß 2016 gegenüber dem Vorjahr. |

     

    Der VBG-Vorstand hat entschieden: Der Beitragsfuß der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte sinkt gegenüber dem Vorjahr auf 3,90 EUR (2015: 4,00 EUR). Der Beitragsfuß konnte damit zum vierten Mal in Folge seit 2014 gesenkt werden. Gründe dafür sind die vorausschauende Finanzplanung der VBG und die gute Wirtschaftslage in den Mitgliedsunternehmen. Für zahlreiche Kleinunternehmen gilt der Mindestbeitrag. Die VBG-Vertreterversammlung, das höchste Selbstverwaltungsgremium der VBG, hat den Mindestbeitrag 2016 auf 48 EUR (2015: 48 EUR) festgelegt. Er bleibt damit unverändert gegenüber dem Vorjahr.

     

    Die VBG finanziert durch den Beitrag der Mitgliedsunternehmen die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Rehabilitation und Entschädigung. Die Kunden der VBG zahlen jedoch nur so viel wie nötig. Nach Ende eines Kalenderjahres legt die VBG die Aufwendungen auf alle Beitragspflichtigen um. Der Beitrag wird nach der gemeldeten Entgeltsumme, nach der Gefahrklasse des Unternehmens und dem Beitragsfuß berechnet.

     

    Der Beitrag für die freiwillige Versicherung im Ehrenamt beträgt für 2016 und 2017 je Versicherungsverhältnis 3,20 EUR.

     

    Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Entgelten beträgt 2,1649 EUR je 1.000 EUR Entgeltsumme, wobei für die Lastenverteilung nach Entgelten 2016 ein Freibetrag von 209.500 EUR Arbeitsentgelt gilt.

     

    Der Beitragsfuß zur Lastenverteilung nach Neurenten liegt bei 0,3374 EUR je 1.000 Beitragseinheiten. Ein Freibetrag zur Lastenverteilung nach Neurenten ist nicht vorgesehen.

    Quelle: ID 44625279