· Fachbeitrag · Insolvenzrecht
Lebensversicherung und unwiderrufliches Bezugsrecht
| Das unwiderrufliche Bezugsrecht der Ehefrau, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls mit dem VN (Erblasser) verheiratet ist, kann nicht angefochten werden, wenn das Bezugsrecht mehr als vier Jahre vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingeräumt wurde. |
Diese Klarstellung traf das OLG Frankfurt a.M. (10.10.11, 13 U 90/11, Abruf-Nr. 120161) für den Fall, dass unter dem Gesichtspunkt der Schenkung angefochten wurde. Erfolgte die Anfechtung wegen Vorsatz, gilt die 10-Jahres-Frist (§ 133 InsO, § 3 Abs. 1 AnfG).
Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 181 | ID 36363920