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  • 04.12.2024 · Nachricht · Lebensversicherung

    Insolvenzanfechtung: Umfang des Pfändungsschutzes

    | Wurde eine Lebensversicherung nach § 167 VVG in einen pfändungsgeschützten Vertrag i. S. d. § 851c ZPO umgewandelt, kann sie nicht mehr aufgrund einer analogen Anwendung des § 133 Abs. 1 InsO insolvenzrechtlich wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiliung angefochten werden. |