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  • 02.08.2017 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Streitwert bei Antrag auf Zahlung von Krankentagegeld

    | Soll in einem Rechtsstreit der Krankenversicherer verpflichtet werden, Krankentagegeld für einen nicht feststehenden Zeitraum zu zahlen, ist der Streitwert regelmäßig ausgehend von der vom VR geschuldeten Leistung zu ermitteln. Dabei ist eine halbjährige Bezugsdauer des vereinbarten Krankentagegelds zugrunde zu legen. Gegebenenfalls ist ein Feststellungsabschlag abzuziehen. § 9 ZPO ist insoweit nicht anzuwenden. |