· Fachbeitrag · Krankenversicherung
BGH stellt klar: Lasik-Operation kann medizinisch notwendig sein
| Versicherte können aufatmen: Der BGH hat klargestellt, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung sein kann. Ob eine Lasik-Operation dann medizinisch notwendig ist, muss im Einzelfall geklärt werden. Der VR kann die Kostenübernahme also nicht mit dem alleinigen Hinweis auf eine Brille oder Kontaktlinsen ablehnen. |
Sachverhalt
Die VN litt unter beidseitiger Kurzsichtigkeit mit Astigmatismus. Daher unterzog sie sich einer Femto-Lasik-Operation an den Augen. Sie verlangt nun die Operationskosten in Höhe von 3.490 EUR vom VR erstattet.
Die Parteien streiten darüber, ob die bei der VN vor der Operation vorhandene Fehlsichtigkeit (von -3 und -2,75 Dioptrien) eine bedingungsgemäße Krankheit darstellt, und ob die zu deren Beseitigung durchgeführte Operation medizinisch notwendig gewesen ist.
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