· Fachbeitrag · Krankenversicherung
Das müssen Sie zum Umfang des Vortrags bei medizinischen Sachverhalten wissen
von RA Nikolaos Penteridis, FA Versicherungs-, Sozial- und Medizinrecht, Bad Lippspringe
(OLG Celle 12.1.12, 8 U 181/11, Abruf-Nr. 120646) |
Sachverhalt
Der VN begehrt die Erstattung von Behandlungskosten im Rahmen einer privaten Krankheitskostenversicherung (pKV).
Er reichte insgesamt 32 Rechnungen - auf denen sich die von den Ärzten gestellten Diagnosen und durchgeführten Behandlungen im Einzelnen befinden - über insgesamt 19.355,91 EUR zur Erstattung ein. Der VR leistete unter Ablehnung der sonstigen Ansprüche 4.327,00 EUR. Er behauptet, dass die überwiegenden Maßnahmen medizinisch nicht notwendig seien. In der vorgerichtlichen Korrespondenz hat der VR lediglich auf Grundlage der eingereichten Rechnungen zwei medizinische Partei-Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Beide Mediziner kommen darin zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen in der abgelehnten Höhe medizinisch nicht notwendig seien.
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