31.08.2023 · Nachricht · Krankenversicherung
Wirksame Klausel: Anpassung von Versicherungsprämien
| Eine Klausel in den AGB eines Kranken-VR, die diesem bei einer Abweichung von 5-10 % zwischen den kalkulierten und den erforderlichen Versicherungsleistungen ein in sein Ermessen gestelltes Anpassungsrecht einräumt, benachteiligt den VN nicht unangemessen. |
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