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  • 10.01.2013 · Fachbeitrag · Lebensversicherung

    Allianz muss Millionen zurückzahlen

    | Die Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug, welche die Allianz Lebensversicherungs-AG in ihren Lebens- und Rentenversicherungsverträgen bis Ende 2007 verwendet hat, sind unwirksam. |