Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Lebensversicherung

    Anspruch eines Erben oder Nachlasspflegers auf Auskunft über Bezugsberechtigte

    | Der Erbe oder Nachlasspfleger nach dem VN einer Lebensversicherung kann grundsätzlich Auskunft über den Bezugsberechtigten verlangen. |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger ist Nachlasspfleger. Er verlangt vom VR Auskunft über die Identität des Bezugsberechtigten, den der Erblasser für seinen Lebensversicherungsvertrag bestimmt hat. Alle Unterlagen des Erblassers wurden bei einer von diesem herbeigeführten Explosion seines Wohnhauses vernichtet.

     

    Entscheidungsgründe

    Das OLG Hamm entschied, dass dem Kläger ein solcher Auskunftsanspruch zusteht (23.11.18, 20 U 72/18, Abruf-Nr. 206473).