· Fachbeitrag · Lebensversicherung
Anspruch eines Erben oder Nachlasspflegers auf Auskunft über Bezugsberechtigte
| Der Erbe oder Nachlasspfleger nach dem VN einer Lebensversicherung kann grundsätzlich Auskunft über den Bezugsberechtigten verlangen. |
Sachverhalt
Der Kläger ist Nachlasspfleger. Er verlangt vom VR Auskunft über die Identität des Bezugsberechtigten, den der Erblasser für seinen Lebensversicherungsvertrag bestimmt hat. Alle Unterlagen des Erblassers wurden bei einer von diesem herbeigeführten Explosion seines Wohnhauses vernichtet.
Entscheidungsgründe
Das OLG Hamm entschied, dass dem Kläger ein solcher Auskunftsanspruch zusteht (23.11.18, 20 U 72/18, Abruf-Nr. 206473).
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