05.05.2017 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Bei Lebensversicherungen muss der Bezugsberechtigte eindeutig benannt sein
| Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Der VR kann aber dem Wunsch des Verstorbenen nur entsprechen, wenn das Bezugsrecht klar festgelegt ist. Damit aus dem Todesfall kein Streitfall wird, sollte der Begünstigte deshalb eindeutig identifizierbar sein. |
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