· Fachbeitrag · Steuerrecht
Die Lebensversicherung in der Erbschaft- und Schenkungsteuer
von StB Christoph Wenhardt, Brühl
| Im Folgenden soll die Besteuerung von Lebensversicherungen aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht näher beleuchtet werden ‒ die Darstellung erfolgt dabei anhand von Fragen. |
FRAGE: Was ist, wenn der Erblasser einen Lebensversicherungsvertrag auf den Todesfall abgeschlossen hat, aber kein Bezugsberechtigter benannt wurde?
ANTWORT: Wurde im abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag keine bezugsberechtigte Person benannt, fällt der Anspruch in den Nachlass. Dies hat zur Folge, dass der Anspruch nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (als Erwerb von Todes wegen) zu versteuern ist.
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