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  • · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Die Lebensversicherung in der Erbschaft- und Schenkungsteuer

    von StB Christoph Wenhardt, Brühl

    | Im Folgenden soll die Besteuerung von Lebensversicherungen aus erbschaft- und schenkungsteuerlicher Sicht näher beleuchtet werden ‒ die Darstellung erfolgt dabei anhand von Fragen. |

     

    FRAGE: Was ist, wenn der Erblasser einen Lebensversicherungsvertrag auf den Todesfall abgeschlossen hat, aber kein Bezugsberechtigter benannt wurde?

     

    ANTWORT: Wurde im abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag keine bezugsberechtigte Person benannt, fällt der Anspruch in den Nachlass. Dies hat zur Folge, dass der Anspruch nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (als Erwerb von Todes wegen) zu versteuern ist.