06.05.2019 · Fachbeitrag · Lebensversicherung
Nachlasspfleger kann für unbekannte Erben Auszahlung verlangen
| Für die Klage der durch einen Nachlasspfleger vertretenen unbekannten Erben auf Auszahlung der Versicherungssumme eines vom Erblasser geschlossenen Lebensversicherungsvertrags besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn sie als „Erben laut Erbschein“ zu Bezugsberechtigten eingesetzt worden sind. |
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