· Fachbeitrag · Lebensversicherung
So gestalten Sie die Lebensversicherung pfändungs- und insolvenzsicher
| Selbstständige versuchen durch den Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht selten, einen Beitrag zu ihrer Altersvorsorge zu leisten. Diese soll aber bei einer möglichen wirtschaftlichen Krise, die zu Pfändungsmaßnahmen oder gar zur Insolvenz führt, nicht gefährdet werden. Das Interesse der Gläubiger oder des Insolvenzverwalters ist dagegen darauf gerichtet, die lukrative Lebensversicherung als werthaltigen und meist erheblichen Vermögenswert als Zugriffsobjekt zu nutzen. An den Versicherungs- wie den Rechtsberater stellt dies besondere Anforderungen. Der Beitrag zeigt unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten auf. |
1. Möglich, aber Risikoreich: Gestaltung über das Bezugsrecht
Der Gläubiger kann grundsätzlich nur auf Vermögenswerte des Schuldners zugreifen. Nichts anderes gilt für den Insolvenzverwalter. Zur Insolvenzmasse gehören nur solche Sachen und Rechte, die zum Vermögen des Schuldners gehören. Die Frage, wem die Rechte aus einer Lebensversicherung zustehen, richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Bezugsrecht.
- Soweit der VN zugleich auch der Bezugsberechtigte der Versicherungsleistung ist, gehören die Ansprüche auf die Versicherungsleistung zu seinem Vermögen. Gläubiger und Insolvenzverwalter können deswegen auf die Lebensversicherung in Höhe der Vollstreckungsforderung bzw. in vollem Umfange zugreifen. Auf diesem Wege kann eine Pfändungs- und Insolvenzsicherheit mithin nicht erreicht werden.
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