· Fachbeitrag · Lebensversicherung
Vergessene Gestaltungsmöglichkeit:Bezugsberechtigungen bei Lebensversicherungen
von RA Dr. Christoph Goez, FA Erbrecht und Steuerrecht, Münster
| Schenkung- und erbschaftsteuerlich wirken sich Lebensversicherungen aus, wenn VN und Bezugsberechtigter verschieden sind. Das kann vermieden werden. |
Auszahlung an Bezugsberechtigten ist steuerpflichtig
Lebensversicherungen sind sowohl als Kapital- als auch als Risikolebensversicherung sehr beliebt zur Altersvorsorge. Beim Abschluss wird aber nicht genug darauf geachtet, wie es sich auswirkt, wenn die Versicherungssumme im Erbfall ausgezahlt wird.
MERKE | Grundsätzlich unterliegen Leistungen aus Kapital-, Risiko- oder Rentenversicherung der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie an einen begünstigten Dritten (Bezugsberechtigten) ausgezahlt werden. |
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