· Fachbeitrag · Lebensversicherung
Wer erbt die Lebensversicherung? Hier helfen klare Formulierungen!
| Der VN einer Lebensversicherung legt durch eine gegenüber dem VR abzugebende Erklärung fest, wem die Versicherungsleistung nach seinem Tode zustehen soll. Er bestimmt so über das Bezugsrecht der Lebensversicherung. Wählt er unklare, interpretationsbedürftige Formulierungen, müssen seine Erklärungen am Ende vom Gericht ausgelegt werden. Das kann für die Beteiligten zu unvorhersehbaren Ergebnissen führen. |
Sachverhalt
Der VN einer Lebensversicherung hatte festgelegt, dass die Versicherungsleistung nach seinem Tode den „Eltern, bei Heirat Ehegatte“ zustehen sollte. Nachdem der VN verstorben war, stritten seine Eltern und seine Tochter über die Bedeutung dieser Formulierung. Die Tochter meinte, durch die Scheidung sei sie als Alleinerbin auch Bezugsberechtigte.
Entscheidungsgründe
Das OLG Hamm entschied, dass die überlebenden Eltern die Versicherungsleistung beanspruchen konnten (13.5.16, 20 W 20/16, Abruf-Nr. 190612). Das folge daraus, dass die Ehe des VN zuvor geschieden wurde.
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