· Fachbeitrag · Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Unwirksame Klauseln über die Überschussbeteiligung des VN (Telematiktarif)
| Der BGH hat entschieden, dass von einem VR in seinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung verwendete Klauseln über die Überschussbeteiligung in Zusammenhang mit sog. Telematiktarifen unwirksam sind. |
1. Die Klauseln des VR
Der Berufsunfähigkeitstarif setzt die Teilnahme der versicherten Person an einem sogenannten „Vitality Programm“ voraus. Durch bestimmte Verhaltensweisen, insbesondere sportliche Aktivitäten oder durch Arztbesuche können Punkte gesammelt werden. Abhängig von der Zahl der gesammelten Punkte werden die Teilnehmer in einen sogenannten „Vitality Status“ eingestuft, der entweder „Bronze“, „Silber“, „Gold“ oder „Platin“ sein kann. In den Klauseln heißt es dazu: Das von der Beklagten gegenüber den VN verwendete Klauselwerk enthält in diesem Zusammenhang auszugsweise die folgenden Regelungen:
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[Abs. 6] Sofern wir keine termingerechte Information über das sonstige gesundheitsbewusste Verhalten erhalten, weil z. B. das … Vitality Programm gekündigt wurde oder der Übermittlung des … Vitality Status widersprochen wurde, wird Ihr Vertrag hinsichtlich dieser Überschüsse für die betroffenen Versicherungsjahre so behandelt, als hätte die versicherte Person sich nicht sonstig gesundheitsbewusst verhalten. (…)
[Abs. 8] Die Überschussanteile Ihrer Versicherung können steigen, wenn die versicherte Person durch sonstiges gesundheitsbewusstes Verhalten einen entsprechenden … Vitality Status erreicht, wodurch der Nettobeitrag sinken kann. Umgekehrt können die Überschussanteile Ihrer Versicherung aber auch sinken, wenn die versicherte Person sich weniger sonstig gesundheitsbewusst verhält und einen diesem Verhalten entsprechenden … Vitality Status erhält, wodurch der Nettobeitrag steigen kann. Der Nettobeitrag ergibt sich aus dem um die Überschussanteile reduzierten Betrag. Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den von dem … Vitality Status abhängigen jährlichen Zu- oder Abnahmen Ihres Nettobeitrages, sowie zu den in jedem Versicherungsjahr geltenden Grenzwerten und Bezugsgrößen finden Sie in unserem jährlichen Geschäftsbericht; diese Werte werden jährlich im Rahmen der Überschussdeklaration neu festgesetzt.(…) |
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