· Fachbeitrag · Private Krankenversicherung
Krankentagegeldanspruch erfordert vollständige Arbeitsunfähigkeit
| Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen (hier: Gruppenversicherung AVB-G) liegt nur vor, wenn der Versicherte seine berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann. |
Hierauf wies das OLG Köln (24.8.12, 20 U 77/12, Abruf-Nr. 132529) hin. In dem Fall sahen die Richter den dem VN obliegenden Nachweis der vollständigen Arbeitsunfähigkeit für nicht geführt. Der Sachverständige hat den Einschränkungsgrad seiner Arbeitsfähigkeit für den maßgeblichen Zeitraum nämlich nur auf 50 Prozent geschätzt. Daher sei der Anspruch auf Krankentagegeld nicht begründet.
PRAXISHINWEIS | Der VN konnte hier auch nicht mit dem Argument durchdringen, die Abschaffung des „Alles-oder-nichts“-Prinzips im reformierten VVG verlange auch für den Fall der Leistungspflicht des VR eine Quotierung. |