· Fachbeitrag · Private Krankenversicherung
Medizinische Notwendigkeit für BCS-Implantate
| Das LG Stuttgart hatte über die Voraussetzungen zu entscheiden, unter denen der VR die Kosten für BCS-Implantate statt für herkömmliche Implantate ersetzen muss. |
1. Streit über medizinische Notwendigkeit
Der Zahnarzt des VN erstellte einen prothetisch-implantologischen Behandlungsplan. Dieser sah insgesamt 18 BCS-Implantate vor. Die Kosten von 19.193,27 EUR wollte der VR nicht übernehmen. Er bestritt eine medizinische Notwendigkeit.
Das sah das LG Stuttgart anders. Es verurteilte den VR antragsgemäß (8.8.24, 47 O 252/22). Das LG hielt den Heil- und Kostenplan des Zahnarztes für medizinisch notwendig.
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