02.07.2019 · Fachbeitrag · Private Krankenversicherung
Versicherungsmakler muss Arztbericht des VN nicht überprüfen
| Ein Versicherungsmakler darf den Angaben des VN zu den Gesundheitsfragen des VR vertrauen, wenn er ihn zuvor auf seine Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen hingewiesen hat und keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die erteilten Auskünfte unvollständig oder fehlerhaft sind. |
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